Kraftfahrzeuge (außer A, A1, A2)
bis 3,5 t
bis 8 Personen (plus Fahrer)
mit Anhänger
bis 750 kg
über 750 kg bei maximalem
Gesamtgewicht von 3,5 t
18 Jahre
17 Jahre: bei Teilnahme am „Begleiteten Fahren“ oder im Rahmen der Ausbildung als „Berufskraftfahrer/in“, „Fachkraft im Fahrbetrieb“ oder einem vergleichbaren Ausbildungsberuf
Unter 18 Jahren sind nur Fahrten im Inland bzw. im Rahmen der Ausbildung gestattet.
Klasse B ist Voraussetzung für alle LKW- und Busführerscheine.
Kraftfahrzeuge (außer A, A1, A2)
bis 3,5 t
bis 8 Personen (plus Fahrer)
mit Anhänger
bis 750 kg
über 750 kg bei maximalem Gesamtgewicht von 3,5 t
18 Jahre
17 Jahre: bei Teilnahme am „Begleiteten Fahren“ oder im Rahmen der Ausbildung als „Berufskraftfahrer/in“, „Fachkraft im Fahrbetrieb“ oder einem vergleichbaren Ausbildungsberuf
Unter 18 Jahren sind nur Fahrten im Inland bzw. im Rahmen der Ausbildung gestattet.
Klasse B ist Voraussetzung für alle LKW- und Busführerscheine.
Voraussetzung: B
Fahrzeugkombinationen mit einem Zugfahrzeug der Klasse B
mit (Sattel-)Anhänger bis 3,5 t
siehe B
siehe B
Der Erwerb folgt durch die praktische Prüfung.
Voraussetzung: B
Fahrzeugkombinationen mit einem Zugfahrzeug der Klasse B
mit (Sattel-)Anhänger bis 3,5 t
siehe B
siehe B
Der Erwerb folgt durch die praktische Prüfung.