Voraussetzung: B
Kraftfahrzeuge (außer Klassen A1, A2, A)
bis 16 Personen (plus Fahrer)
bis 8 m Gesamtlänge
auch mit Anhänger
bis 750 kg
21 Jahre
18 Jahre: im Rahmen der Ausbildung als „Berufskraftfahrer/in“, „Fachkraft im Fahrbetrieb“ oder einem vergleichbaren Ausbildungsberuf
Unter 21 Jahren bzw. vor Ende der Ausbildung sind nur Fahrten im Inland und im Rahmen der Ausbildung gestattet.
Voraussetzung: B
Kraftfahrzeuge (außer Klassen A1, A2, A)
bis 16 Personen (plus Fahrer)
bis 8 m Gesamtlänge
auch mit Anhänger
bis 750 kg
21 Jahre
18 Jahre: im Rahmen der Ausbildung als „Berufskraftfahrer/in“, „Fachkraft im Fahrbetrieb“ oder einem vergleichbaren Ausbildungsberuf
Unter 21 Jahren bzw. vor Ende der Ausbildung sind nur Fahrten im Inland und im Rahmen der Ausbildung gestattet.
Voraussetzung: B
Kraftfahrzeuge (außer Klassen A1, A2, A)
über 16 Personen (plus Fahrer)
bis 8 m Gesamtlänge
auch mit Anhänger
bis 750 kg
24 Jahre
23 Jahre: nach dem Erwerb „Beschleunigte Grundqualifikationen BKF“
21 Jahre: wie 23 Jahre im Linienverkehr bis 50 km, zusätzlich Erwerb „Grundqualifikationen BKF“
20 Jahre: im Rahmen der Ausbildung als „Berufskraftfahrer/in“, „Fachkraft im Fahrbetrieb“ oder einem vergleichbaren Ausbildungsberuf
18 Jahre: wie 20 Jahre im Linienverkehr bis 50 km
D1
Unter 24 Jahren bzw. vor Erwerb der Qualifikationen oder vor Ende der Ausbildung sind nur Fahrten im Inland und im Rahmen der Ausbildung gestattet.
Voraussetzung: B
Kraftfahrzeuge (außer Klassen A1, A2, A)
über 16 Personen (plus Fahrer)
bis 8 m Gesamtlänge
auch mit Anhänger
bis 750 kg
24 Jahre
23 Jahre: nach dem Erwerb „Beschleunigte Grundqualifikationen BKF“
21 Jahre: wie 23 Jahre im Linienverkehr bis 50 km, zusätzlich Erwerb „Grundqualifikationen BKF“
20 Jahre: im Rahmen der Ausbildung als „Berufskraftfahrer/in“, „Fachkraft im Fahrbetrieb“ oder einem vergleichbaren Ausbildungsberuf
18 Jahre: wie 20 Jahre im Linienverkehr bis 50 km
D1
Unter 24 Jahren bzw. vor Erwerb der Qualifikationen oder vor Ende der Ausbildung sind nur Fahrten im Inland und im Rahmen der Ausbildung gestattet.