land- oder forstwirtschaftliche Zugmaschinen
bis 40 km/h
auch mit Anhängern (bis 25 km/h)
selbstfahrende Arbeitsmaschinen, selbstfahrende Futtermischwagen, Stapler und andere Flurförderzeuge
bis 25 km/h
auch mit Anhängern
16 Jahre
–
–
land- oder forstwirtschaftliche Zugmaschinen
bis 40 km/h
auch mit Anhängern (bis 25 km/h)
selbstfahrende Arbeitsmaschinen, selbstfahrende Futtermischwagen, Stapler und andere Flurförderzeuge
bis 25 km/h
auch mit Anhängern
16 Jahre
–
–
land- oder forstwirtschaftliche Zugmaschinen
bis 60 km/h
auch mit Anhängern
selbstfahrende Arbeitsmaschinen und Futtermischwagen
bis 40 km/h
auch mit Anhängern
16 Jahre
L
Das Fahren von Zugmaschinen über 40 km/h ist erst ab 18 Jahren gestattet.
land- oder forstwirtschaftliche Zugmaschinen
bis 60 km/h
auch mit Anhängern
selbstfahrende Arbeitsmaschinen und Futtermischwagen
bis 40 km/h
auch mit Anhängern
16 Jahre
L
Das Fahren von Zugmaschinen über 40 km/h ist erst ab 18 Jahren gestattet.