Fahrräder mit Hilfsmotor
bis 50 ccm
bis 25 km/h
15 Jahre
–
Bei der Klasse „Mofa“ handelt es sich lediglich um eine Prüfbescheinigung, die besagt, dass die geforderten Theorie- und Praxisstunden absolviert wurden.
Fahrräder mit Hilfsmotor
bis 50 ccm
bis 25 km/h
15 Jahre
–
Bei der Klasse „Mofa“ handelt es sich lediglich um eine Prüfbescheinigung, die besagt, dass die geforderten Theorie- und Praxisstunden absolviert wurden.
zweirädrige Kleinkrafträder (auch Fahrräder mit Hilfsmotor und mit Beiwagen)
bis 45 km/h
bis 50 ccm (Verbrennungsmotor)
bis 4 kW (Elektromotor)
dreirädrige Kleinkrafträder
vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge
bis 45 km/h
bis 50 ccm (Fremdzündmotor)
bis 4 kW (Elektromotor oder anderer Verbrennungsmotor)
16 Jahre
–
Bei vierrädrigen Leichtkraftfahrzeugen (Elektrofahrzeug ohne Batterien) darf die Leermasse maximal 350 kg betragen.
zweirädrige Kleinkrafträder (auch Fahrräder mit Hilfsmotor und mit Beiwagen)
bis 45 km/h
bis 50 ccm (Verbrennungsmotor)
bis 4 kW (Elektromotor)
dreirädrige Kleinkrafträder
vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge
bis 45 km/h
bis 50 ccm (Fremdzündmotor)
bis 4 kW (Elektromotor oder anderer Verbrennungsmotor)
16 Jahre
–
Bei vierrädrigen Leichtkraftfahrzeugen (Elektrofahrzeug ohne Batterien) darf die Leermasse maximal 350 kg betragen.
Krafträder (auch mit Beiwagen)
bis 125 ccm
bis 11 kW (Verhältnis Leistung/Gewicht bis 0,1 kW/kg)
dreirädrige Kraftfahrzeuge (symmetrisch angeordnete Räder)
über 45 km/h
über 50 ccm
bis 15 kW
16 Jahre
AM
–
Krafträder (auch mit Beiwagen)
bis 125 ccm
bis 11 kW (Verhältnis Leistung/Gewicht bis 0,1 kW/kg)
dreirädrige Kraftfahrzeuge (symmetrisch angeordnete Räder)
über 45 km/h
über 50 ccm
bis 15 kW
16 Jahre
AM
–
Krafträder (auch mit Beiwagen)
bis 35 kW (Verhältnis von Leistung/Gewicht bis 0,2 kW/kg)
18 Jahre
AM
A1
Bei zwei Jahren Vorbesitz der Fahrerlaubnis A1 erfolgt lediglich die praktische Prüfung.
Krafträder (auch mit Beiwagen)
bis 35 kW (Verhältnis von Leistung/Gewicht bis 0,2 kW/kg)
18 Jahre
AM
A1
Bei zwei Jahren Vorbesitz der Fahrerlaubnis A1 erfolgt lediglich die praktische Prüfung.
Voraussetzung: A2 (unter 24 Jahren)
Krafträder (auch mit Beiwagen)
über 45 km/h
über 50 ccm
dreirädrige Kraftfahrzeuge (symmetrisch angeordnete Räder)
über 45 km/h
über 50 ccm
über 15 kW
24 Jahre: Krafträder bei Direktzugang
21 Jahre: dreirädrige Kraftfahrzeuge über 15 kW
20 Jahre: Krafträder bei Vorbesitz der Fahrerlaubnis A2 für mindestens 2 Jahre
AM
A1
A2
Bei zwei Jahren Vorbesitz der Fahrerlaubnis A2 erfolgt lediglich die praktische Prüfung.
Voraussetzung: A2 (unter 24 Jahren)
Krafträder (auch mit Beiwagen)
über 45 km/h
über 50 ccm
dreirädrige Kraftfahrzeuge (symmetrisch angeordnete Räder)
über 45 km/h
über 50 ccm
über 15 kW
24 Jahre: Krafträder bei Direktzugang
21 Jahre: dreirädrige Kraftfahrzeuge über 15 kW
20 Jahre: Krafträder bei Vorbesitz der Fahrerlaubnis A2 für mindestens 2 Jahre
AM
A1
A2
Bei zwei Jahren Vorbesitz der Fahrerlaubnis A2 erfolgt lediglich die praktische Prüfung.